Allgemeine Geschäftsverbindungen (AGB)
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1. Der Vertragsgegenstand richtet sich nach dem Angebot von „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ oder der Auftragsbestätigung.
1.2. Art und Umfang der von „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ zu erbringenden Leistungen richten sich nach dem vom Kunden angenommenen An- gebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung von „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“.
§ 2 Ausführungen
2.1. „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ ist in der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen frei. Bewirken Änderungswünsche oder Weisungen des Kunden einen Mehraufwand im Verhältnis zum angebotenen Leistungsumfang einigen sich die beiden Vertragsparteien über eine entsprechende Anpassung der Vergütung.
2.2. Die von „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Projektbeschreibung, die diesen AGB ́s im Rahmen eines detaillierten Angebotes beigefügt sind („Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ – Leistungen). Hierin werden die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der von „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ zu liefernden Arbeitsergebnisse näher spezifiziert und geregelt.
2.3. „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ erbringt seine Leistungen gegenüber dem Auftraggeber im Rahmen eines Dienstvertrages.
2.4. „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ führt keine bestimmten Ergebnisse herbei und übernimmt bei der Erbringung von Dienstleistungen keine Verantwortung für bestimmte Leistungsmerkmale oder wirtschaftliche Ergebnisse.
2.5. „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ darf vertragliche Verpflichtungen durch Dritte erfüllen lassen. „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ haftet für deren sorgfältige Auswahl und Instruktion.
2.6. Der Kunde wird andere Beratungsunternehmen während der Laufzeit des Vertrages im Aufgabenbereich von „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ nur nach vorheriger Abstimmung mit „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ einsetzen.
§ 3 Termine
3.1. Leistungstermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn diese im Angebot oder in der Auftragsbestätigung der „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ ausdrücklich festgelegt bzw. anerkannt wurden. Leistungsfristen beginnen erst zu laufen, wenn die Parteien sich über sämtliche Einzelheiten des Vertrages einig sind.
3.2. „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ ist zu Teilleistungen berechtigt, wenn das Angebot oder die Auftragsbestätigung von „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ selbstständige Leistungsabschnitte vorsieht.
3.3. Der Kunde kann Rechte aus Verzug nur bei grober Fahrlässigkeit geltend machen.
3.4 Ist im Falle von Auftragsseminaren der Berater/Trainer von „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ an der Erbringung der vereinbarten Leistungen durch höhere Gewalt, Krankheit oder sonstige von ihm nicht zu vertretenden Umstände verhindert, so ist „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ berechtigt, die vereinbarte Leistung an einem zu vereinbarenden Ausweichtermin nachzuholen. Schadensansprüche des Kunden wegen der Verschiebung sind ausgeschlossen.
§ 4 Vorzeitige Auflösung des Vertrages
4.1. Der Kunde und „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ können den Vertrag vor der Erbringung der vereinbarten Leistung nur aus wichtigem Grund kündigen.
4.2. Enden die Vertragsbeziehungen vorzeitig, so hat „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ Anspruch auf die Vergütung für die bis dahin geleistete Arbeit.
4.3. Ist die vorzeitige Lösung der Vertragsbeziehung vom Kunden zu vertreten, erhält „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ über die unter Ziffer 4.2. erwähnte Vergütung hinaus 35 % des für die noch nicht ausgeführten Leistungen vereinbarten Entgeltes als Konventionalstrafe unter Vorbehalt weiterer Schadensersatzansprüche durch „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“. Dies gilt nicht für Auftragsseminare (siehe 4.4).
4.4 Auftragsseminare / Trainings können auf Wunsch des Kunden einmalig höchstens um sechs Monate verschoben werden. Der neue Termin wird in gegenseitigem Einvernehmen festgesetzt. Kündigung und Mitteilung des Wunsches müssen schriftlich erfolgen. Bei Kündigung aus wichtigem Grund und bei Verschiebung eines Auftragsseminars/ Trainings werden folgende Zahlungen fällig: bis spätestens 31 Tage vor Beginn der Maßnahme 10% bei Kündigung, 30 bis 15 Tage vor Beginn der Maßnahme 40% bei Kündigung, 10% bei Ver- schiebung, 14 Tage oder weniger vor Beginn der Maßnahme 70% bei Kündigung, 20% bei Verschiebung vom vereinbarten Honorar zzgl. gesetzlicher MwSt.
§ 5 Mitwirkungspflicht des Kunden
5.1. Der Kunde verpflichtet sich, „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ kostenlos jede erforderliche Unterstützung zu gewähren und insbesondere die im Rahmen des Vertragsgegenstandes benötigten Informationen rechtzeitig zu liefern.
5.2. Der Kunde sorgt auf Wunsch von „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ für angemessene Arbeitsmöglichkeiten am Projektort und gibt „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ ohne besondere Aufforderung von allen Unterlagen, Vorgängen, Zahlen, Daten, Fakten, Informationen und Umständen Kenntnis, die für die Ausführung des Vertrages von Bedeutung sein können.
§ 6 Leistungen und Abnahme
6.1. „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ hat die vertragsgemäße Leistung mit der Endpräsentation bzw. der Übergabe der Arbeitergebnisse (nachfolgend „Projektabschluss“) an den Kunden erbracht. Die Leistung von „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ gilt als abgenommen, wenn der Kunde diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach Projektabschluss bei der Geschäftsführung schriftlich beanstandet. Erfolgt keine Bean- standung in dieser Zeitspanne, entfallen sämtliche Ansprüche nach § 8 und § 9.
6.2. Wenn und soweit „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ zu einem späteren Zeitpunkt noch ein Review der Realisierung von Vorschlägen vornimmt, so berührt dies die vorstehenden Bestimmungen nicht. Dies gilt auch, wenn der Review nach dem Angebot oder der Auftragsbestätigung der „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ schon zum ursprünglichen Vertragsinhalt gehört. Teilleistungen gelten einzeln gemäß Ziffer 6.1. als abgenommen.
§ 7 Vergütung
7.1. Die Honorarsätze für Leistungen, die nach Zeitaufwand abzurechnen sind, beruhen auf einem Achtstundentag bei fünf Arbeitstagen je Woche. Reisezeit gilt zu 50 % als Arbeitszeit.
7.2. Der Kunde trägt, soweit im Angebot oder in der Auftragsbestätigung von „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist:
Spesen für die Unterbringung und Verpflegung der von „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ am Projektort eingesetzten Personen.
Kosten für An- und Abreise der von „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ eingesetzten Personen zum Projektort. Bei längerem Einsatz an einem Ort steht diesen Personen einmal wöchentlich eine Heimreise zu, deren Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
7.3. Für Leistungen, die nach Zeitaufwand abzurechnen sind, stellt „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“, wenn nicht im Einzelfall anders vereinbart, monatlich eine Rechnung.
7.4. Bei Festpreisvereinbarungen erstellt „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ eine Rechnung in Höhe von 50% des Vertragswertes nach Vertragsabschluss. Nach Projektabschluss werden die restlichen 50% in Rechnung gestellt.
7.5. Werden Spesen auf Festpreisbasis zwischen dem Kunden und „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ vereinbart, werden diese nach Ziffer 7.4. abgerechnet.
7.6. Spesen und Reisekosten gemäß Ziffer 7.2. werden vierzehntägig in Rechnung gestellt.
7.7. Alle vereinbarten Vergütungen verstehen sich als Nettopreise.
7.8. Alle Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungseingang ohne Abzug zahlbar. Die Verrechnung oder Geltendmachung von Retentionsrechten gegenüber fälligen Honorarforderungen von „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ sind nur zulässig, wenn dieForderungen des Kunden durch „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7.9. Befindet sich der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, ist „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4,0 % über dem jeweiligen Diskontsatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt hiervon unberührt.
Bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderung hat „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ an den ihr überlassenen Unterlagen und Materialien des Kunden ein Retentionsrecht.
§ 8 Gewährleistung
8.1. „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“
ist verpflichtet, die vertraglich übernommenen Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung sorgfältig auszuführen.
8.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ zu prüfen und Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Projektabschluss, der Geschäftsführung von „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ schriftlich mitzuteilen.
8.3. Für Teilleistungen gilt Ziffer 8.2. entsprechend.
8.4. Der Kunde hat Anspruch auf Nachbesserung etwaiger Mängel durch „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
§ 9 Haftung
9.1. Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ aufgrund Delikt, Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ grob fahrlässig verursacht wurde.
9.2. Eine mögliche Haftung gemäß Ziffer 9.1. ist auf eine Gesamtvergütung bis maximal des jeweiligen Honorarvolumens begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
9.3. Eine Haftung von „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ ist ausgeschlossen, sofern der Kunde der Geschäftsführung von „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ nicht innerhalb von 14 Tagen nach Projektabschluss den Mangel oder, sofern der behauptete Schaden nicht auf einen Mangel zurückzuführen ist, das Ereignis von 14 Tagen seit Kenntnis des entsprechenden Verhaltens von „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeits- fähigkeit“, das zum Schaden geführt hat, schriftlich mitgeteilt hat.
9.4. „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ haftet ebenfalls nicht, wenn der Kunde nicht sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
9.5. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren mit Ablauf von 3 Monaten nach Projektabschluss.
§ 10 Urheberrecht und Eigentumsvorbehalt
10.1. „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ behält sich an allen Leistungen, Arbeitsergebnissen und Materialien, die von „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ bei der Erbringung der Leistungen eingebracht oder den Kunden hierzu zugänglich gemacht werden, alle gewerblichen Schutzrechte (Urheberrechte, Markenrechte etc.) vor, soweit nicht nach der Projekt- oder Schulungsbeschreibung den Kunden ausdrücklich Nutzungsrechte eingeräumt werden.
10.2. Im Rahmen der Leistungserbringung von „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ erbrachtes Know-how ist durch internationales Copyright geschützt. Dies gilt auch für jegliche Schulungs-/ Trainingsmaterialien. Mit der Auftragsvereinbarung bzw. der Bezahlung der entsprechenden Auftragshonorare erhält der Kunde das Recht, das im Rahmen des Auftrages erbrachte Know-how (z.B. in Form von Checklisten, Formulare, Expertisen und dergleichen) nur zum innerbetrieblichen Gebrauch zu verwenden.
10.3. Der Kunde darf Ergebnisse aller von „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ erbrachten Leistungen nur für eigene betriebliche Zwecke verwenden und sie ohne schriftliche Einwilligung von „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ weder an Dritte weitergeben noch veröffentlichen. Das Urheberrecht bleibt in dem Falle bei „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“. „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ behält sich, bis zur Erfüllung sämtlicher nach dem Vertrag von dem Kunden geschuldeten Honorare, das Eigentum an den dem Kunden übergebenen schriftlichen Arbeitsergebnissen vor.
§ 11 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
11.1. Die Vertragsparteien („Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ und der Kunde) sind verpflichtet, die ihnen unter dem Vertrag von der jeweils anderen Partei zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die sie bei dieser Zusammenarbeit über Angelegenheiten – etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art – der jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln und während der Dauer sowie nach Beendigung dieses Vertrages ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der betroffenen Partei nicht zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Nutzung dieser Information ist allein auf den Gebrauch in Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages beschränkt.
11.2. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die die andere Partei nachweislich von Dritten erhalten hat oder erhält oder die bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltene Verpflichtung allgemein bekannt wurden oder an deren Geheimhaltung die andere Partei kein Interesse mehr hat. Die Verpflichtungen gemäß den Ziffern 11.1. und 11.2. bleiben für beide Vertragsparteien auch nach Projektabschluss für ein weiteres Jahr bestehen.
11.3. Informationen und Aufzeichnungen schriftlicher oder elektronisch gespeicherter Art, die „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ zur Erbringung der Dienstleistung übergeben werden, verwahrt „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ in geschäftsüblicher Weise. Gewonnene Daten dürfen in anonymisierter Form zu wissenschaftlichen und publizistischen Zwecken verwertet werden. „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“ ist darüber hinaus berechtigt, auf Tätigkeiten für den Kunden zu eigenen Werbezwecken hinzuweisen, sofern dieses nicht ausdrücklich und schriftlich ausgeschlossen wurde.
§ 12 Treuepflicht
12.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Während der Vertragsabwicklung und innerhalb von 12 Monaten danach wird der Kunde „Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit“- Mitarbeiter weder bei sich einstellen noch in sonstiger Form bei sich oder einem abhängigen bzw. verbundenen Unternehmen beschäftigen.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1. Diese AGB unterliegen dem Deutschen Recht.
13.2. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere auch Einkaufsbestimmungen, gelten nicht.
13.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
13.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages respektive dieser AGB ́s nicht berührt werden. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelunggelten, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss des Vertrages diesen Punkt beachtet hätten. Der Gerichtsstand ist Reinbek.
Reinbek, Februar 2018
Kirsten Holzlehner – Erfolgsfaktor Arbeitsfähigkeit
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